Nicht selten eskalieren interne Streitigkeiten – und gehen sogar vor Gericht. Viele Clubs berichten von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Club und Mitglied, da sich golfende Mitglieder gerne im Recht fühlen und dieses auch im Streitfall durchsetzen wollen – unter den Golfern sind schließlich reichlich Juristen vertreten. Zitat eines Clubmanagers: »Die Leute akzeptieren keine Vorschriften oder Autoritäten und stellen alles in Frage. Das beginnt bei den Marshalls, die regelmäßig mit der Frage angegangen werden, ob sie überhaupt etwas zu sagen haben, und endet beim Clubvorstand. Nicht selten sind die Leute unbelehrbar.«
Ein Kollege bestätigt die Aussagen. Mehr als ein Drittel seiner Zeit widme er dem Abarbeiten von Anliegen, Beschwerden und Problemen durch das Verhalten von Mitgliedern. »Auf dem Golfplatz geht es zu wie im Straßenverkehr. Man nimmt sich sein Recht statt Rücksicht zu nehmen.« Leider kein Einzelfall: Bei zu langem Warten wird »Fore!« gerufen und über die Köpfe des vorausspielenden Flights hinweg abgeschlagen. Ein erfahrener Clubmanager berichtet von einer Faustregel, die für jeden Club zu gelten scheint: Auf 50 Mitglieder kommt ein unbelehrbarer Stinkstiefel, der gern Terror macht.
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Recht statt Rücksicht
Recht statt Rücksicht
Juristische Streitigkeiten kommen in den besten Kreisen vor. Der GLC Berlin Wannsee ist eine der ältesten und nobelsten Adressen des Landes. Dennoch haben zwei verfeindete Parteien im letzten Jahr einander mit insgesamt fünf Klagen überzogen. Ein entlassener Geschäftsführer, ein alter und ein neuer Präsident, gekränkte Eitelkeiten, umstrittene Aufnahmeverweigerungen, dramatische Hauptversammlungen, Brandbriefe an die Mitglieder, und das alles auch noch vor dem Hintergrund eines umstrittenen Pachtvertrages und Druck von der Politik. »In Wannsee ist die Hölle los«, titelte die Berliner Zeitung daraufhin, und der Streit ist noch lange nicht ausgestanden. »Es ist mir unbegreiflich, dass man sich bei einer so schönen und entspannten Beschäftigung wie dem Golfspielen so furchtbar bekriegen kann«, kommentierte BZ-Autor Gunnar Schupelius.
Auch im GC Heilbronn-Hohenlohe gab es Zoff. Der Anlass war ein Architektenwettbewerb für den Neubau des Clubhauses. Die sympathische Idee des Clubs: Nur Architekten, die Clubmitglieder waren, durften sich daran beteiligen. Der Kläger, dessen Entwurf gewonnen hatte, war zwar Geschäftsführer eines Immobilien- und Planungsbüros, aber eben kein Architekt; daraufhin zog der Club den Auftrag zurück. Nach langem Streit und ergebnislosen Güteterminen zahlt der Club nun 22.500 Euro Schadensersatz an den Kläger, der für seine Aufwendungen 87.710 Euro eingefordert hatte. Übrigens: Schon der Plan des Neubaus selbst hatte für Turbulenzen innerhalb des Clubs gesorgt.
Anderswo haben Golfer nun sogar den Bundesgerichtshof angerufen: In einem komplizierten Fall streiten sich im GC Juliana bei Wuppertal Club und Verpächterfamilie. Es geht um Pachtverträge und Zwangsräumung und hat alle Zutaten eines Verfahrens, das auch nach dem höchstrichterlichen Spruch noch längst nicht ausgestanden sein dürfte.
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